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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.05.1998 - 25 WF 99/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3870
OLG Köln, 29.05.1998 - 25 WF 99/98 (https://dejure.org/1998,3870)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.1998 - 25 WF 99/98 (https://dejure.org/1998,3870)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 25 WF 99/98 (https://dejure.org/1998,3870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 § 118 Abs. 2
    Beschwerde gegen eine Beweisanordnung im PKH-Prüfverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 580
  • MDR 1999, 444
  • FamRZ 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.1998 - 25 WF 99/98
    Das Prozeßkostenhilfeverfahren soll den gerichtlichen Rechtsschutz, den der Rechtsstaatgrundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG erfordert, nicht selbst leisten, sondern zugänglich machen (BVerfG NJW 1991, 413; OLG Bamberg JurBüro 1991, 1670; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 118 Rz. 35).
  • OLG Köln, 30.04.1990 - 2 W 80/90
    Auszug aus OLG Köln, 29.05.1998 - 25 WF 99/98
    Soweit die Auffassung vertreten wird, eine Beschwerde sei unzulässig, solange das Erstgericht Erhebungen nach § 118 Abs. 2 ZPO anordne (OLG Köln MDR 1990, 728), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.04.1998 - 14 W 282/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6041
OLG Koblenz, 27.04.1998 - 14 W 282/98 (https://dejure.org/1998,6041)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.04.1998 - 14 W 282/98 (https://dejure.org/1998,6041)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. April 1998 - 14 W 282/98 (https://dejure.org/1998,6041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten eines Verkehrsanwalts; Erstattungsfähigkeit einer fiktiven Informationsreise

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 121 Abs. 3, 91
    Keine Bindung der Kosteninstanzen an die Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Prozeßkostenbewilligungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 727
  • MDR 1999, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.02.1983 - 6 WF 609/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.1998 - 14 W 282/98
    Auch nach Auffassung des Senats ist die Beiordnung eines Korrespondenzanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO nicht bindend für die im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 91 ZPO zu prüfende Frage, ob die Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes notwendig wär und die hierdurch verursachten Mehrkosten daher vom unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten sind (ebenso OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1982, 381; Kananergericht Rechtspfleger 1962, 158; OLG Hamm MDR 1983, 584).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines beigeordneten Verkehrsanwalts

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts und der Kläger sind die Kosten des Verkehrsanwalts hier nicht deshalb erstattungsfähig, weil den Klägern mit Beschluss des Landgerichts vom 19.3.1999 im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Verkehrsanwalt beigeordnet worden ist, denn diese Beiordnung entfaltet keine bindende Wirkung für die im Kostenfestsetzungsverfahren vorzunehmende Prüfung der Notwendigkeit der Kosten gem. § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 444 f. m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger. 1983, 328; Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Verkehrsanwalt" dort Ziff. 2 "Prozesskostenhilfe"; a.A. Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 Rn. 247 "Prozesskostenhilfe" und OLG Nürnberg NJW-RR 1987, 1202 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2001 - 9 WF 75/01

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts

    Würde der Beiordnungsbeschluß eine bindende Wirkung entfalten, wäre dieser Einwand von vornherein ausgeschlossen; die zur Kostentragung verpflichtete Partei wäre in einem solchen Verfahren unbillig benachteiligt (vgl. insgesamt OLG Koblenz MDR 1999, 444; OLG Hamm MDR 1983, 584; Zöller/Herget, a.a.O.; MünchKomm-Wax, a.a.O., Rn. 38 zu § 121; a.A.: Baumbach/ Hartmann, a.a.O., Rn. 233, 247 zu § 91; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., Rn. 97 zu § 52 BRAGO).
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